Startseite

Kleinkläranlagen

Zu einer ordnungsgemäßen Kleinkläranlage gehört heute mindestens eine mechanische oder teilbiologische Vorbehandlung und eine biologische Nachreinigung (DlN 4261). Für Kleinkläranlagen nach DIN 4261 werden heute überwiegend Anlagen aus vorgefertigten Bauteilen mit amtlichem Prüfzeichen verwendet. Der Prüfbescheid ersetzt nicht die erforderlichen Genehmigungen, befreit jedoch die Behörden von der Verpflichtung, die Brauchbarkeit für den vorgeschriebenen Verwendungszweck im einzelnen zu prüfen. Die mechanische Vorbehandlung des Abwassers kann in Mehrkammer-Absetzgruben nach DIN 4261 erfolgen.

Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung bieten gegenüber der Untergrundverrieselung und den Filtergräben eine größere Betriebssicherheit und bessere Reinigungsleistung. Als Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung gelten nach DIN 4261 Tropfkörper-, Tauchkörper und Belebungsanlagen. Sonstige Einrichtungen zur Abwasserklärung bedürfen einer Einzelbeurteilung durch die zuständige Behörde. Hierzu gehören auch Abwasserteiche und Pflanzenkläranlagen.

Voraussetzung ist im Regelfall eine Vorklärung des Abwassers. In Pflanzenkläranlagen wird Abwasser einem mit Sumpfpflanzen besetzten Boden- oder Wasserkörper zugeführt und durch Mikroorganismen und die Filterwirkung des Bodens gereinigt.

Betrieb und Wartung

Die Anlagen sind so zu betreiben und zu warten, dass

  • alle Anlagenteile, die der regelmäßigen Wartung bedürfen, gut zugänglich sind
  • Belästigungen und Gefährdungen der Umwelt vermieden werden
  • die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird
  • das für die Einleitung vorgesehene Gewässer nicht über das erlaubte Maß hinaus belastet oder nachteilig verändert wird.

Der Betreiber hat in regelmäßigen Zeitabständen alle Anlagenteile unter Beachtung der Betriebsanleitung und behördlicher Auflagen auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Abweichungen von den Sollwerten und Betriebsstörungen sind unverzüglich zu beseitigen. Darüber hinaus können regelmäßige Wartungsarbeiten vorgeschrieben werden.

Das Modul Kleinkläranlagenverwaltung des IGM bietet Ihnen die ideale Unterstützung. IGM ermöglicht Ihnen die GIS-gestützte Verwaltung und Überwachung Ihrer Anlagen , sowohl aus Sicht des Betreibers als auch der Genehmigungsbehörde. Alle anfallenden Vorgänge werden zeitlich sowie sachlich erfasst und verwaltet. Insbesondere die Nachweisführung wird optimiert. Durch die GIS-Anbindung sind zudem räumliche Analysen möglich. Die Einbindung in Bewirtschaftungsplanungen zur EU-WRRL ist so auf ideale Weise gesichert. Mit dem Einsatz von IGM optimiert der Nutzer seine Ressourcen. Das spart nicht zuletzt Zeit und Geld und sichert so den entscheidenden Vorsprung.